Wir übernehmen die Kehr- und Überprüfungstätigkeiten Ihrer Feuerstätten.
Kehr- und Überprüfungstätigkeiten
Die Kehr- und Überprüfungstätigkeiten
Kehr- und Überprüfungstätigkeiten an Feuerungsanlagen sind nach Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und Bundesimmissionsschutzverordnung (1.BImSchV) durchzuführen.
Im Detail
In den geltenden Gesetzen ist klar definiert, welche Arbeiten an Feuerungsanlagen in welchen Intervallen durchgeführt werden müssen. Diese Vorgaben dienen dazu, den sicheren, störungsfreien und energieeffizienten Betrieb Ihrer gesamten Heiz- und Abgasanlage sicherzustellen.
Welche Arbeiten in Ihrem Zuhause anfallen, hängt von den installierten Feuerstätten ab. Je nach Art, Leistung und Energieträger Ihrer Anlage variieren Häufigkeit und Umfang der notwendigen Kehr- und Messarbeiten. So stellen wir sicher, dass Ihre Feuerungsanlage jederzeit optimal funktioniert und gesetzeskonform betrieben wird.

In 3 Schritten zur sicheren Überprüfung
Als unabhängige, zertifizierte Energieberater stehen wir Ihnen von Anfang an zur Seite – von der ersten Anfrage bis hin zur Umsetzung der individuell passenden Maßnahmen.


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